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Generell können Girokonten bei Direktbanken, Privatbanken und öffentlichen Kreditinstituten beantragt und gegründet werden. Hierbei benötigt der Einzelne seinen Personalausweis als Legitimation seiner persönlichen Daten und Angaben. Je nach Verwendungszweck kann ein Girokonto für private oder geschäftliche respektive berufliche Transaktionen genutzt werden. Die Konditionen des Kontoanbieters variieren je nach Verwendungszweck des Kontos. Hierbei sei beispielsweise an die Höhe der Kontoführungsgebühren und eines möglichen Dispositionskredites gedacht.

Im Allgemeinen steht es Privatbanken frei, ob und zu welchen Konditionen sie dem Einzelnen ein Girokonto eröffnen. Privatbanken haben hierbei ein Wahlrecht. Auch dem Einzelnen ist es frei gestellt, bei welchem Kreditinstitut er ein Girokonto eröffnen möchte.

Eine Privatbank kann ein Girokonto für einen Privatmann beispielsweise ablehnen, wenn die Bonität des Einzelnen als sehr schlecht einzustufen ist.
Im Gegensatz hierzu besitzen öffentliche Kreditinstitute kein Wahlrecht. Sie müssen es jedermann ermöglichen, ein Girokonto zu eröffnen. Allerdings kann dieses Konto rein auf Guthabensbasis eröffnet werden. Dies bedeutet, dass dem Kontobesitzer keinerlei Überziehungsrahmen des Kontos eingeräumt wird. Die Entscheidung des Kreditinstitutes bemisst sich in der Regel anhand der Bonität des Einzelnen.